Schuppenflechte: Vorsicht im Beruf

Wer an Schuppenflechte leidet, sollte sich vor der Berufswahl von einem Hautarzt beraten lassen. Denn mit dieser Hauterkrankung kann nicht jeder Beruf uneingeschränkt ausgeübt werden. Insbesondere Tätigkeiten, bei denen Druck auf die Haut ausgeübt wird oder der regelmäßige Kontakt zu Feuchtigkeit und Chemikalien unumgänglich ist, können zu Hautproblemen führen. Andererseits muss für Berufstätige eine Schuppenflechte nicht zur Berufsaufgabe führen, wenn sie einige Hinweise beachten.

In Deutschland sind etwa zwei Millionen Menschen von Schuppenflechte, der so genannten Psoriasis, betroffen. Dabei handelt es sich um eine chronische Hauterkrankung, bei der die Haut an verschiedenen Stellen rot, verdickt und schuppig ist. Sie verläuft meist in Schüben.

„Bei der Schuppenflechte kommt es zu einer verstärkten und beschleunigten Verhornung der obersten Hautschicht, darüber hinaus kommt es zur Einwanderung von Entzündungszellen in die Haut“, erklärt Dr. Kristine Breuer, Leitende Oberärztin des Dermatologischen Zentrums am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg. „Durch die Verdickung der Hornschicht entstehen silbrig-weiß glänzende Schuppen.“

Betroffene sollten sich vor extremen äußeren Einflüssen wie Feuchtarbeiten, Chemikalien, Verschmutzungen, Reiben und Scheuern sowie intensive Kälte- und Hitzeeinwirkung vorwiegend im Bereich der Hände gut schützen. Metallverarbeitende Berufe, Berufe im Straßenbau und im Baugewerbe z.B. können bei Menschen mit Schuppenflechte ungünstige Auswirkungen auf die Haut haben.

„All diese äußeren Einflüsse reizen die Haut und können zu Schüben im Bereich der Hände führen,“ erklärt Breuer. „Lassen sie sich nicht vermeiden, sollte das Risiko durch Schutzhandschuhe oder hautfreundliche, gut schweißaufsaugende, weiche Gewebe unter der Berufskleidung minimiert werden. Hierbei hilft auch eine rückfettende Hautpflege, die den Säureschutzmantel der Haut erhält.“

„Wer an Schuppenflechte erkrankt ist, sollte im Beruf den Hautschutzplan sehr ernst nehmen“, rät die Hautexpertin. Ein Hautschutzplan gibt vor, welche Hautmittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege für den jeweiligen Arbeitsplatz notwendig sind. Die Hautmittel stellt der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung.

„Betroffene sollten sich zudem an den Betriebsarzt oder den Präventionsdienst der gesetzlichen Unfallversicherung wenden.“ Verschlechtert sich die Schuppenflechte durch den Beruf, können sie die Schulungs- und Beratungsmaßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nutzen, um den erlernten Beruf trotz Schuppenflechte auch weiterhin ausüben zu können.

Die Neigung zu Schuppenflechte wird vererbt. Psoriasis ist bisher nicht heilbar. „Durch verschiedene Therapien lassen sich die Erkrankungsschübe aber gut behandeln und abmildern“, weiß Breuer. Wichtig sei vor allem eine regelmäßige und sorgfältige Hautpflege – besonders im Winter. „Dann trocknen Kälte und Heizungsluft die Haut noch schneller aus.“

Mit Ölbädern oder speziellen Salben können die Schuppen aufgeweicht und abgelöst werden. Anschließend sollte die Haut gut eingecremt werden. Vielen Betroffenen hilft auch eine Behandlung mit UV-Licht und medizinischen Bädern. Diese so genannte Balneophototherapie ist seit 1. Juli 2008 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

WANC 21.10.08/ Quelle: Präventionskampagne Haut





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/index.php/21_10_schuppenflechte.php
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