E-Zigarette: Umstritten. Und schon bald verboten?

Gesund rauchen. Geht das? Ja, versprechen die Hersteller von sogenannten E-Zigaretten. Elektrische Zigaretten sollen ohne Teer und Tabakverbrennung funktionieren. Den Geschmack vermitteln Aromastoffe, die über Dampf transportiert werden. Doch mittlerweile tauchen Zweifel an dem Gesundheitsversprechen auf, einige Bundesländer haben den Verkauf der E-Zigarette bereits verboten.

Sie soll aussehen wie eine "normale" Filterzigarette. Aber sie verbrennt keinen Tabak. Alle giftigen Stoffe, die sonst beim Zigarettenrauchen entstehen, entfallen, sagen die Hersteller. Wie es geht erklärt die Website von VitaSmoke: "Statt Tabak zu verbrennen wird im Inneren der Vitarette mit jedem Zug eine winzige Menge einer Flüssigkeit erhitzt, das sogenannte Aroma-Fluid oder Liquid. Durch den hierbei entstehenden Druck wird diese Flüssigkeit in feinste Tröpfchen zerrissen, ein Zigarettenrauch-ähnlicher Nebel wird freigesetzt. Die elektrische Energie für die Verdampfung liefert ein leistungsfähiger Lithium-Ionen Akku, daher kann man die Vitarette auch als elektrische Zigarette bezeichnen. Um ein möglichst reales Raucherlebnis zu erzielen, ist das Liquid mit Lebensmittel-Aromen angereichert, die den Geschmack von Tabakzigaretten imitieren. Das Liquid für unsere elektrischen Zigaretten gibt es aber auch in weiteren unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und Nikotinstärken, von stark bis nikotinfrei."

Ist das für Raucher wie Nichtraucher eine gute Nachricht? Wohl nicht. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg warnt davor, dass die E-Zigarette eine Nikotinlösung verdampft, die zu 90 Prozent aus Propylenglycol - also Frostschutzmittel - bestehe. Und dieses Mittel reize die Atemwege. Dass der unechte Glimmstängel gefährlich ist, meint auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Er enthalte gesundheitsschädliche Stoffe. So ähnlich sieht das auch das Bundesinstitut für Risikobewertung, das von Erfahrungen berichtet, dass in einiger der Verdampfungskartuschen krebserregende Nitrosamine entdeckt worden seien. Auch das Bundesgesundheitsministerium macht von seiner Abneigung keinen Hehl.

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie sagt, dass eine Untersuchung mit 30 Rauchern zeige, dass bereits nach fünf Inhalier-Minuten in vielen Fällen die Atemwege eingeengt waren. Wie gesundheitsschädlich die E-Zigarette tatsächlich ist, das wurde allerdings bisher noch gar nicht richtig erforscht. Und weil die Gefahren so undurchschaubar sind, haben einige Bundesländer den Verkauf der E-Zigarette auch schon wieder verboten. Das ist in Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen der Fall. In anderen Bundesländern wird ein Verbot "geprüft".

16.01.2012/ Quelle: DKFZ, Welt, Wiwo, pkv-private-krankenversicherung.net

Aktualisierung vom 4.4.2012:
Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat entschieden, dass die sogenannte E-Zigarette kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn, das ist die Bundeshbehörde, die für die Arzneimittelzulassung zuständig ist, hatte im Vorfeld entschieden,  dass es sich bei
nikotinhaltigen „E-Zigaretten“ um Arzneimittel handele. Das VG Köln sagt nun, dass es bei der E-Zigarette an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung mangele. "Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu
befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den
erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde
nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe
möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten
nicht die Einordnung als Arzneimittel."
Damit ist das Verbot der E-Zigarette erst einmal gescheitert. Die elektronischen Glimmstengel können also vorerst weiter gekauft werden. Damit ist das letzte Wort aber nicht gesprochen. Die E-Zigarette ist Gegenstand der Auseinandersetzung auch vor anderen Gerichten. Und gegen das bestehende Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Quelle: VG Köln Az.: 7 K 3169/11





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/index.php/e_zigarette_16_01_12.php
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