> Spielzeug: Gesundheitliche Gefahren durch Nickel

Spielzeug und vor allem Metallbaukästen können erhebliche Mengen des allergieauslösenden Schwermetalls Nickel abgeben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat untersucht, welchen gesundheitliche Schaden die Nickelfreisetzung aus Spielzeug anrichtet. Das Institut bewertet die Ergebnisse als kritisch.

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) 2012 wurde untersucht, wie viel Nickel aus Metallspielzeug bei längerem direktem Hautkontakt, wie dies beim Spielen und Bauen der Fall ist, freigesetzt wird. Dabei wurden insgesamt168 Spielzeuge untersucht: davon waren 76 Modellspielzeuge, 32 Metall- und Modellbaukästen, 47 Aktions- und Rollenspielzeuge sowie 13 sonstige Spielwaren. Insgesamt überschritten 41 der 168 Spielzeuge den für die Nickelfreisetzung geltenden gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Mikrogramm (µg) je cm2 Spielzeug und Woche. Dies entspricht 24 % aller untersuchten Proben.

Besonders bedenklich sind Metall- und Modellbaukästen. 29 der 32 (87 %) untersuchten Metallbaukästen überschritten den Grenzwert teilweise erheblich: In der Woche können demnach bis zu 400 Mikrogramm (µg) Nickel pro cm2 Metallbausatz freigesetzt werden. Das BfR bewertet das als kritisch. Vor allem auch deshalb, weil beim Spielen mit Metallbaukästen ein längerer bzw. sich häufig wiederholendem Hautkontakt stattfindet. Deshalb kann Spielzeug erheblich zur Nickelaufnahme über die Haut beitragen und bei sensibilisierten Kindern ggf. eine Kontaktallergie auslösen.

Nickel ist das Kontaktallergen mit der höchsten Sensibilisierungsrate. Etwa 10 % aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Deren Haut kann sich bei Kontakt mit dem Allergen krankhaft verändern. Ein Kontakt mit Nickel ist im Alltag kaum zu vermeiden, da der Stoff auch in Lebensmitteln, Schmuck, Piercings, Lederwaren, Farben oder Haushaltsprodukten sowie Zahnersatz oder Körperimplantaten enthalten ist. Damit kann eine Nickelallergie die Lebensqualität und medizinische Therapiemöglichkeiten deutlich einschränken.

Erklärung: Die Freisetzung von Nickel aus Spielzeug ist im Leitfaden zur europäischen Spielzeugrichtlinie 48/2009/EG geregelt: danach muss der Grenzwert der REACH-Verordnung auch für Spielzeug angewendet werden. Im Anhang XVII der REACH-Verordnung und in der Bedarfsgegenständeverordnung ist für die Nickelfreisetzung aus Erzeugnissen mit direktem und längerem Hautkontakt ein Grenzwert von 0,5 µg/cm2/Woche festgelegt. Die Nickellässigkeit wurde mit der Methode nach DIN EN 1811 bestimmt.

Berliner Ärzteblatt 13.11.2013/ Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

 
 
 
 
 
 
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