Der Skandal um Brustimplantate

Kurz vor Weihnachten platzte die Bombe. Die Silikonimplantate für die Vergrößerung der Brust, die der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) geliefert hat, können Risse bilden. Aus diesen Rissen kann Silikon austreten, was das Krebsrisiko erhöhen kann. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betonte, dass Silikon aber auch aus solchen Implantaten vermehrt und im Zeitverlauf zunehmend austreten („ausschwitzen“) kann, bei denen keine Rissbildung vorliegt.

Das BfArM hatte am 23.12.2011 eine Empfehlung ausgesprochen, wonach sich betroffene Patientinnen vom Arzt auf mögliche Rissbildungen der Implantate hin untersuchen lassen sollten, um anschließend über jeweils geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung entscheiden zu können. Inzwischen rät das BfArM aber, "dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten. Wie dringend eine Entnahme im Einzelfall ist, hängt wesentlich davon ab, wie lange die Patientin das Implantat bereits trägt. Dies sollte deshalb vor jeder Operation zwischen Arzt und Patientin besprochen werden.“ Auch drei ärztliche Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), die Deutsche Gesellschaft für Senologie (DGS) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), sind sich einig: „Wir raten zu einer Entfernung ohne Eile, wie es bereits die französische Expertenkommission empfohlen hat."

Wer trägt die Kosten der erneuten Brust-OP?
Wie hoch die Zahl der Betroffenen ist, lässt sich nur schätzen: Es sollen etwa 7.500 Frauen sein. Bei 19 sollen bereits Risse in den Implantaten fest gestellt worden sein. Wer für die Kosten der erneuten Brustoperation aufkommt, ist nicht völlig geklärt. In Großbritannien will der staatliche Gesundheitsdienst dafür aufkommen. In Deutschland sagt das Gesundheitsministerium, dass bei Bestehen einer Gesundheitsgefahr die Krankenkasse die Kosten übernehmen müsse.

Die Kassen selbst sehen das durchaus differenzierter. So hat die Barmer GEK bereits klar gemacht, dass sie die Kosten nur übernehme, wenn die Brustimplantate aus medizinischen Gründen - also beispielsweise als Folge einer Brustkrebserkrankung - eingesetzt wurden. Bei Brustvergrößerungen aus rein ästhetischen Gründen sei eine Kostenübernahme "nicht garantiert".

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen will in solchen Fällen die Schönheitschirurgen beteiligen. Florian Lanz, Sprecher der GKV-Spitzenverbandes: "Patientinnen, bei denen das Brustimplantat nicht aus medizinischen, sondern aus ästhetischen Gründen als Selbstzahlerinnen, also als typische Schönheitsoperation, eingesetzt wurde, können ebenfalls mit ihrer Versichertenkarte zum Arzt gehen, sich untersuchen und das schadhafte Implantat entfernen lassen. Es gibt aber die gesetzliche Vorgabe (§ 52 Abs 2 SGB V), dass die Krankenkassen die Frauen  an den dadurch entstandenen Kosten beteiligen müssen. Schönheitsoperationen sind ein lukratives Geschäft für Ärzte. Wir fordern die Ärzte auf, ihre Patientinnen mit den Folgekosten ihres ärztlich-unternehmerischen Handelns jetzt nicht alleine zu lassen."

wanc 09.01.2012/ Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Spiegel, tagesschau.de





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/silikonimplantate_09_01_12.php
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