Künstliches Gelenk: Durch den Abrieb können Entzündungen entstehen
> Gefährlicher Prothesenabrieb: Entzündungen

Beim Verschleiß von Implantaten entstehen Substanzen, die Entzündungen hervorrufen können. Eine Folge davon ist, dass sich die Prothesen lockern und sich dadurch ihre Lebensdauer deutlich verkürzen kann.

Forscher der Universität Bonn haben nachgewiesen, dass beim Verschleiß von künstlichen Gelenken, Schienen oder anderen Implantaten metallische Abrieb- und Korrosionsprodukte entstehen. Diese Substanzen können Entzündungen in der Skelettmuskulatur hervor rufen. Verschleißarme Werkstoffe gibt es bereits, weitere sollen aber noch entwickelt werden.

Das Forscherteam um den Orthopäden Dr. Clayton Kraft hat den Effekt von Titan- und Edelstahl-Abrieb auf die Skelettmuskulatur von Hamstern genauer unter die Lupe genommen. "Wir haben unter anderem beobachtet, dass nach Zugabe der Verschleißprodukte vermehrt weiße Blutkörperchen aus den Muskelgefäßen in das umliegende Gewebe wandern", erklärt Kraft. "Das ist eine typische Entzündungsreaktion", so der Experte.

Weiße Blutkörperchen sind Zellen, mit denen der Körper beispielsweise Krankheitserreger attackiert. Gleichzeitig schütten die "Killerzellen" bestimmte Botenstoffe aus, die unter anderem bewirken können, dass Knochenmaterial abgebaut wird. Bei einer permanenten Entzündung, wie sie durch den Abrieb hervorgerufen wird, können sich die Prothesen daher mit der Zeit lockern. Dadurch kann sich ihre Lebensdauer deutlich verkürzen.

"Edelstahl-Abrieb wirkt nach unseren Beobachtungen weit stärker entzündungsfördernd als Titan-Abrieb", führt Kraft aus. Der Einsatz der teureren Titanprothesen dürfte sich daher letztlich rentieren. Der Experte meint, dass es Ziel sein müsse, möglichst verschleißarme Materialien zu entwickeln, die darüber hinaus auch noch gut verträglich sind. "Kobalt-Chrom-Molybdän ist beispielsweise ein sehr verschleißarmer Werkstoff. Der Abrieb wirkt aber noch stärker entzündungsfördernd als der von Edelstahl-Implantaten", erklärt der Fachmann.

WANC 22.12.04

 
 
 
 
 
 
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