Erkältungsmittel: Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt

Herbstzeit ist Erkältungszeit, denn
das nasskalte Wetter schwächt die eigenen Abwehrkräfte. Um möglichst
schnell wieder gesund zu werden, greifen viele Betroffene zu
Medikamenten. Was ihnen manchmal nicht bewusst ist: Auch rezeptfreie
Mittel gegen Erkältungskrankheiten und Grippe können die
Verkehrstüchtigkeit beeinflussen.
„Scheinbar harmlose Präparate wie Hustensaft oder Nasentropfen
beeinträchtigen das Reaktionsvermögen", so Dr. Ulrike Roth, leitende
Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. Daher sollten Kraftfahrer am
besten ihren Arzt oder Apotheker nach dem jeweils verkehrssichersten
Medikament befragen. „Wer auf die eigene Hausapotheke zurückgreift,
sollte vor Fahrtantritt gründlich die Packungsbeilage lesen", rät die
Expertin. Hustenblocker etwa unterdrücken nicht nur Reizhusten: „Codein mindert
auch die Fähigkeit der Augen, sich auf wechselnde Lichtverhältnisse
einzustellen", erklärt Roth. Das ist besonders gefährlich in der
Dämmerung oder wenn Fahrer durch Gegenverkehr geblendet werden. Einige
Medikamente machen außerdem müde, Konzentrationsfähigkeit und
Aufmerksamkeit lassen deutlich nach. Fatal dabei ist, dass sich manch ein Verkehrsteilnehmer in der
subjektiven Wahrnehmung seiner Reaktionsfähigkeit gar nicht
beeinträchtigt fühlt. „Gegen Müdigkeit helfen weder Kaffee noch andere
Muntermacher, sondern nur Ruhe und Schlaf", betont die
Arbeitsmedizinerin. Doch nicht nur die Wirkung von Grippe- und Erkältungsmitteln kann für
Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsrisiko darstellen. Vorsicht ist auch
nach der Einnahme von Schlafmitteln geboten, die am nächsten Morgen oft
noch mit Restmüdigkeit nachwirken. Bluthochdruck-Tabletten,
Augentropfen, Insulin, Psychopharmaka, Appetitzügler, Präparate gegen
Reiseübelkeit oder Muskelverspannungen können ebenfalls die
Verkehrstüchtigkeit herabsetzen. Die Folgen einer Fahrt unter Medikamenteneinfluss können teuer werden:
Ähnlich wie bei Alkoholmissbrauch drohen nach einem verschuldeten
Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder und
Führerscheinentzug. WANC 19.11.09/ Quelle: TÜV Rheinland





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/19_11_erkaeltungsmittel_fahrtuechtig.php
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